Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,132379
VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09 (https://dejure.org/2011,132379)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.10.2011 - 5 A 3050.09 (https://dejure.org/2011,132379)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 5 A 3050.09 (https://dejure.org/2011,132379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,132379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Das Asylrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG beruht auf den Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er befürchtet (sog. Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986, aaO).

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein A- sylantrag nur dann Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von Nachfluchttatbeständen, die nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.11.1986 (aaO) beachtlich sind, politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Voraussetzung ist mithin eine irreversible Prägung im Sinne einer unentrinnbaren schicksalhaften Festlegung auf homosexuelles Verhalten (BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 9 C 278/86 - NVwZ 1988, S. 838; Urt. v. 17.10.1989 - 9 C 25/89 - NVwZ-RR 1990, S. 375).

    Dieser insoweit einhelligen und widerspruchsfreien Erkenntnislage ist schließlich auch nichts dafür zu entnehmen, dass die Durchführung der türkischen Strafrechtsnormen, die für sich betrachtet asylrechtlich unerheblich sind, gleichwohl allgemein oder im Einzelfall zum Anlass genommen würde, auf asylrechtlich bedeutsame persönliche Merkmale oder Eigenschaften zuzugreifen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.03.1988, a.a.O.).

  • EGMR, 09.11.2010 - 1093/08

    DEMIRBAS ET AUTRES c. TURQUIE

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Daran hat es bis heute festgehalten (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 17.07.2009 - 11 LA 421/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 11 LB 256/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Christ; Christentum; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Das Gericht hat sich insoweit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes angeschlossen, das bereits mit Urteil vom 21. Juni 2005 (11 LB 256/02) auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnismittel entschieden hat, dass syrisch-orthodoxen Christen bei einer Rückkehr in die Türkei weder nach dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit noch nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit eine politische Gruppenverfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit droht.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Wenn sich die Verfolgungsmaßnahmen auch auf solche Personen erstrecken, die für die separatistischen oder sonstigen politischen Ziele eintreten, aber terroristische Aktivitäten nicht oder nur gezwungenermaßen unterstützen, so kann insoweit asylrelevante Verfolgung gegeben sein, z.B. in Fällen des bloßen "Gegenterrors" (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, aaO; Beschl. v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142; BVerwG, Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 72.90 -, BVerwGE 87, 141).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Wenn sich die Verfolgungsmaßnahmen auch auf solche Personen erstrecken, die für die separatistischen oder sonstigen politischen Ziele eintreten, aber terroristische Aktivitäten nicht oder nur gezwungenermaßen unterstützen, so kann insoweit asylrelevante Verfolgung gegeben sein, z.B. in Fällen des bloßen "Gegenterrors" (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, aaO; Beschl. v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142; BVerwG, Urt. v. 20.11.1990 - 9 C 72.90 -, BVerwGE 87, 141).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Hinsichtlich der einzelnen Grundsätze für die Annahme einer solchen gruppengerichteten Verfolgung bzw. einer Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit verweist das erkennende Gericht auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Urteil vom 28.09.1995 (12 L 2034/95) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.04.1996 (9 C 170.95), denen das Gericht folgt und die es seiner Entscheidung zugrunde legt.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, etwa die politische Überzeugung, die religiöse Grundentscheidung oder andere für ihn unverfügbarere Merkmale, die sein Andersein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Besch!, v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Sieht der Verfolger von individuellen Momenten gänzlich ab, weil seine Verfolgung der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gilt, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 1991-2 BvR 902/85 und 515 u. 1827/89 -, BVerfGE 83, 216).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1995 - 12 L 2034/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo; Albaner; Mitgliedschaft in der LDK; Deserteur;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09
    Hinsichtlich der einzelnen Grundsätze für die Annahme einer solchen gruppengerichteten Verfolgung bzw. einer Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit verweist das erkennende Gericht auf die Darlegungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Urteil vom 28.09.1995 (12 L 2034/95) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.04.1996 (9 C 170.95), denen das Gericht folgt und die es seiner Entscheidung zugrunde legt.
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 25.89

    Asylrecht - Homosexualität - Gleichgeschlechtliche Kontakte - Iran -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht